Die Bedeutung der Urteile Decker und Kohll ist weitreichend. Der Gerichtshof entschied, dass die sozialen Krankenversicherungssysteme, soweit es um die Kostenerstattung geht, keinen Unterschied machen dürfen, je nachdem, ob die Hilfe im Wohnsitzland des Versicherten oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat beantragt wird.
Die nachfolgenden Urteile – unter anderem Geraets-Smits und Peerbooms sowie Muller-Fauré und Van Riet – haben die Möglichkeiten, medizinische Versorgung in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Anspruch zu nehmen, stark erweitert. Als Folge dieser Urteile ist der Anspruch auf Versorgung und/oder Erstattung von Versorgung im niederländischen Krankenversicherungsgesetz nicht auf die Versorgung in den Niederlanden beschränkt. Versicherte haben auch in grenzüberschreitenden Situationen Anspruch auf Versorgung und Kostenerstattung für die Versorgung.