EU-Patientenrichtlinie
Bereits seit 2004 besteht in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Möglichkeit, sich auf Basis einer Kostenerstattung in einem anderen EU-Land medizinisch behandeln zu lassen. Um die Rechte der Patienten bei der grenzüberschreitenden Versorgung besser zu gewährleisten, verabschiedete das Europäische Parlament schließlich im Januar 2011 die sogenannte Patientenrichtlinie. Die EU-Mitgliedstaaten haben diese Richtlinie seitdem umgesetzt.
Rechte und Pflichten des Patienten
Die Krankenkassen sind nun verpflichtet, die Kosten für ambulante Behandlungen im Ausland zu erstatten. Allerdings ist für eine stationäre Behandlung eine vorherige Genehmigung erforderlich. Mehr dazu können Sie in der Broschüre „Ihre Rechte“ lesen, die sich vor allem an niederländische Patienten in Belgien richtet.
NL-DE: Rechte und Pflichten des niederländischen Patienten in Deutschland
NL-DE: Was ist, wenn der Arzt gegen seine Pflichten verstößt?
NL-BE: Die Rechte des niederländischen Patienten in Belgien
NL-BE: Die Haftung des Arztes
BE-NL: Die Rechte und Pflichten des belgischen Patienten in den Niederlanden
BE-NL: Was ist, wenn der Betreuer Ihre Rechte verletzt hat?
Worauf müssen Sie achten?
Sie wollen sich auf Kosten Ihrer Krankenkasse in einem anderen EU-Land behandeln lassen? Die wichtigsten Fragen dazu haben wir in der Broschüre „Medizinische Behandlung in Europa: Worauf müssen Sie achten?“ (Niederländisch)